Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen für unsere Zusammenarbeit. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von A&S Umzugsdienst sorgen für klare, transparente und faire Rahmenbedingungen bei allen unseren Umzugs-, Transport- und Montageleistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich
Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für die Beförderung von Umzugsgut mit dem Bestimmungsort außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.
Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig. Die Zahlung hat in bar vor Ort oder durch eine vorab getätigte Banküberweisung (Zahlungseingang vor Entladung) zu erfolgen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
Rücktritt und Kündigung (Stornobedingungen)
Kündigt der Absender den Umzugsvertrag vorzeitig, ohne dass der Möbelspediteur dies zu vertreten hat, kann der Möbelspediteur eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen. Diese beträgt in der Regel:
- bis 7 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin: 30 % der vereinbarten Vergütung
- bis 3 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin: 50 % der vereinbarten Vergütung
- bei einer Absage von weniger als 3 Tagen vor dem Umzugstermin: 80 % der vereinbarten Vergütung
Dem Absender bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Möbelspediteur kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Gütern (Umzugsverträge), die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Schlussbestimmungen
Datenschutz
Der Möbelspediteur verarbeitet die zur Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten des Absenders im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Vereinbarung deutschen Rechts & Salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.
Haftungsbedingungen gem. § 451 g HGB
Haftungsgrundsätze & Haftungsausschluss
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhuthaltung). Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei großer Sorgfalt nicht vermeiden, und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).
Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620,00 € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
Besondere Haftungsausschlussgründe
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
- Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
- Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender;
- Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern, Umzugskartons oder Kisten;
- Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen hat und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat;
- Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen;
- Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, demzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet.
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. Hat der Möbelspediteur Schadenersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme des Gutes zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis.
Außervertragliche Ansprüche & Wegfall der Haftungsbefreiungen
Die Haftungsbedingungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist. Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden wahrscheinlich eintreten werde, begangen hat.
Haftung der Leute & Ausführender Möbelspediteur
Werden Schadenersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und -bedingungen berufen (außer bei Vorsatz/Leichtfertigkeit). Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Möbelspediteur), so haftet dieser in gleicher Weise wie der Möbelspediteur. Der ausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen.
Haftungsvereinbarung & Transportversicherung
Der Möbelspediteur weist den Absender darauf hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehende als die gesetzliche Haftung zu vereinbaren. Weiterhin weisen wir auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern.
Schadensanzeige
Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, untersuchen Sie das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste. Halten Sie diese auf der Empfangsbestätigung bzw. einem Schadensprotokoll spezifiziert fest oder zeigen Sie diese dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung an. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale Schadensersatzanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt. Die Anzeige muss zur Wahrung der Fristen in schriftlicher Form erfolgen (E-Mail, Fax etc. genügen).
Leistungsausführung & Vergütung
Zusätzliche Leistungen und Abweichungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber erweitert wird.
Wichtiger Hinweis zu Mengenangaben und örtlichen Gegebenheiten: Die vereinbarte Vergütung basiert zwingend auf den vorab gemachten Angaben des Absenders zum Umzugsvolumen (Umzugsgutliste) und den örtlichen Gegebenheiten (Tragewege, Stockwerke, Aufzug). Stellt sich am Umzugstag heraus, dass das tatsächliche Volumen die Angaben um mehr als 10 % übersteigt, Tragewege wesentlich länger sind als angegeben oder ein zugesagter Aufzug defekt bzw. nicht nutzbar ist, ist der Möbelspediteur berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert nachzuberechnen oder alternativ nur das ursprünglich vereinbarte Volumen zu transportieren. Gleiches gilt für vom Absender zu vertretende Wartezeiten am Belade- oder Entladeort.
Weitere Leistungsbestimmungen
- Beauftragen eines weiteren Frachtführers: Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.
- Gefährliches Umzugsgut: Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist.
- Trinkgelder: Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
- Erstattung der Umzugskosten: Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle/einem Arbeitgeber Anspruch auf Umzugsvergütung hat, weist er diese an, die Vergütung abzüglich Anzahlungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
- Handwerkervermittlung: Bei Leistung zusätzlich verpflichteter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl.
- Elektro- und Installationsarbeiten: Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
- Aufrechnung: Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Abtretung: Der Möbelspediteur ist auf Verlangen verpflichtet, ihm aus einem Versicherungsvertrag zustehende Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
- Missverständnisse: Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen oder Weisungen hat der Möbelspediteur nicht zu verantworten.
- Nachprüfung durch den Absender: Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
- Lagervertrag: Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen zur Verfügung gestellt.